Heilmittelkatalog

Das juristisch und abrechnungstechnisch bindende Regelwerk des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im deutschen Gesundheitswesen, das die vertragsärztliche Verordnung von medizinischen Heilmitteln, zu denen die Logopädie zwingend gehört, sehr detailliert steuert. Der Heilmittelkatalog ordnet spezifischen, medizinisch gesicherten Diagnosen (in Form von sogenannten Indikationsschlüsseln) die exakten therapeutischen Maßnahmen, die maximal verordnungsfähigen Mengen pro Rezept, die empfohlene Frequenz der Behandlungen pro Woche und die zeitliche Dauer des Regelfalls zu. Er bildet somit die zwingende formelle Grundlage für absolut jede logopädische Verordnung, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden soll.