Speech therapy cost coverage – health insurance and co-payment explained

Logopädie Kosten: Was zahlt die Krankenkasse?

Eine der häufigsten Fragen, die uns in der Praxis gestellt wird: „Was kostet die Logopädie – und zahlt die Krankenkasse das?” Die gute Nachricht: In den meisten Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den Großteil der Therapiekosten. Wir erklären Ihnen, wie das funktioniert.


Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Voraussetzung: ärztliche Verordnung

Logopädie ist ein Heilmittel und bedarf einer ärztlichen Verordnung. Diese erhalten Sie zum Beispiel von:

  • Ihrem Hausarzt
  • dem Kinderarzt
  • einem HNO-Arzt
  • einem Neurologen

Mit der Verordnung in der Hand können Sie direkt einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.

Was zahlt die GKV?

Die gesetzliche Krankenkasse erstattet die logopädische Behandlung auf Basis der Heilmittelrichtlinien und des Rahmenvertrags zwischen Krankenkassen und Heilmittelerbringern.

  • Kinder bis 18 Jahre: vollständige Kostenübernahme, keine Zuzahlung
  • Erwachsene: 10 % der Verordnungskosten + 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung als Zuzahlung (max. 2 % des Bruttoeinkommens pro Jahr – Befreiungsausweis möglich)

Heilmittelkatalog und verordnungsfähige Störungen

Nicht jede Leistung ist verordnungsfähig. Die häufigsten kassenfinanzierten Indikationen sind:

  • Sprachentwicklungsverzögerungen und -störungen (SES)
  • Artikulationsstörungen (Dyslalie)
  • Stottern und Poltern (Redeflussstörungen)
  • Aphasie, Dysarthrie (nach Schlaganfall oder Hirnverletzung)
  • Stimmstörungen (Dysphonien)
  • Schluckstörungen (Dysphagien)
  • Myofunktionelle Störungen

Private Krankenversicherung (PKV)

Bei privat versicherten Patienten übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten in der Regel vollständig – abhängig vom individuellen Tarif. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilmittel oder nach GOÄ.

Wir empfehlen, vor der Therapie Rücksprache mit Ihrer PKV zu halten, um den genauen Leistungsumfang zu klären.


Selbstzahler und Zuzahlungen

Manche Leistungen sind nicht verordnungsfähig, können aber auf Wunsch privat in Anspruch genommen werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Präventive Stimmtherapie (z. B. für Lehrer, Trainer, Presenter)
  • Kommunikationstraining
  • Diagnostik ohne ärztliche Überweisung

Die genauen Kosten für Selbstzahlerleistungen teilen wir Ihnen gerne im Vorfeld mit.


Kostenbefreiung – wann entfällt die Zuzahlung?

Wenn Ihre Zuzahlungen in einem Kalenderjahr die Belastungsgrenze (2 % Ihres Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %) überschreiten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Befreiungsausweis beantragen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie von allen weiteren Zuzahlungen befreit.


Fazit

SituationKostenübernahme
Kind unter 18, GKV, ärztliche Verordnung100 % Krankenkasse, keine Zuzahlung
Erwachsener, GKV, ärztliche VerordnungKrankenkasse minus 10 % Zuzahlung + 10 €
Privat versichertJe nach Tarif – meistens vollständig
Ohne Verordnung / SelbstzahlerPrivat zu tragen

Haben Sie Fragen zu den Kosten oder zur Abrechnung? Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Nachricht – wir helfen Ihnen weiter.

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